"Nur Du allein kannst es schaffen,
doch Du schaffst es nicht allein."
Oft – und bei Süchtigen ausschließlich – gibt es nur ein Mittel zu sozialer Hilfe: Die völlige Enthaltung von allen alkholhaltigen Getränken. Der Alkoholkranke kann nicht mit Maß trinken. Es gehört zum Hauptmerkmal dieser Krankheit, dass der Süchtige nicht mehr aufhören kann. Auch nach Jahren der Abstinenz genügt ein Glas, um den alten Teufelskreis wieder in Gang zu bringen. Die totale Enthaltsamkeit ist eine medizinische Notwendigkeit. Wie für den Zuckerkranken der Zucker, ist Alkohol für den Organismus des Alkoholikers Gift.
Bei der Hilfeleistung geht es darum, dem Kranken oder Gefährdeten zu helfen, aus seinem Zwang herauszukommen. Der Helfer – sei er Angehöriger, Behördenmitglied, Sozialarbeiter oder Arzt – muss bereit sein, dem Gefährdeten auf längere Zeit beizustehen.
Zur Gesundung ist die innere Bereitschaft des Gefährdeten notwendig. Der bestmögliche Behandlungsweg muss gesucht und konsequent beschritten werden. Eine dauernde Hilfeleistung im Sinne einer Lebensstütze – auch das persönliche Beispiel der nächsten Umgebung – ist von großer Bedeutung. Hilfe aber ist möglich.
Jeder Alkoholiker weiß, dass er trinkt und dass ihm das Trinken schadet. Er weiß aber meist nicht, warum er trinkt. Er bedenkt nicht, dass er als Ersatz im Alkohol ein seelisches Erlebnis sucht. Der Helfer wird ihm zum Gegner, weil er ihm das Existenzmittel, den Alkohol, entziehen will. Das trifft den Lebensnerv des Süchtigen. Er mobilisiert daher alle Abwehrkräfte, um seinem Gegner Widerstand zu leisten. Diese Selbstschutzmaßnahme des Kranken gilt es zu verstehen und durch den Fachmann im Gespräch abzubauen.
Der Alkholgefährdete muss eine Beratungsstelle oder einen Sozial-Medizinischen Dienst aufsuchen. Hier klären Fachleute die Tragweite des akuten oder chronischen Missbrauches und versuchen, eine wirksame Hilfe zu finden.
Je nach Schwere des Falles kommen folgende Behandlungsmöglichkeiten in Frage:
Ziel der Beratung und Behandlung ist die Wiederherstellung der ganzen Persönlichkeit. Der Betreute soll seinen Platz in der Gemeinschaft wieder finden und behaupten können. Der Sozialarbeiter klärt die persönliche Lebensgeschichte, versucht im Gespräch die inneren Konflikte kennen zu lernen und eine helfende Beziehung aufzubauen.
Neben der therapeutischen Beratung und Behandlung unterstützen auch gesetzliche Grundlagen die für die Hilfe erforderlichen Schritte. Durch frühzeitiges Aufsuchen der Beratungsstelle können oft weitreichende Schädigungen abgewendet und die notwendige Behandlung erleichtert werden.
Abstinente Gemeinschaften vermitteln mit ihren regelmäßigen Zusammenkünften eine wesentliche erzieherische Hilfe und erleichtern es dem Gefährdeten, alkoholfrei zu leben.
Der Arzt entscheidet in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle, ob eine medizinische Behandlung angezeigt ist. Selbst Medikamente sind im Heilungsprozess lediglich Hilfsmittel. Im Mittelpunkt der Behandlung stehen das konstruktive Erfassen und die förderliche Beeinflussung der gesamten Persönlichkeit. Medizinische Behandlungen dürfen nur unter ärztlicher Überwachung und mit Wissen des Patienten eingeleitet werden, am besten in einem Krankenhaus oder in einer Fachklinik für Alkoholkranke.
Von einer Selbstmedikation ist eindringlich abzuraten.
Für manche Alkoholkranke ist eine stationäre Behandlung angebracht. Diese Therapie dauert zwischen sechs Wochen bis zu vier Monaten, je nach Grad der Alkoholkrankheit. Der Suchtkranke soll körperlich gesunden und genügend Zeit haben, sich zunächst auf sich selbst zu besinnen.
Fachkliniken für Suchtkranke sind offene Einrichtungen. Die Kosten für die stationäre Behandlung werden von den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern übernommen.
Jede Behandlung kann die Alkoholerkrankung nur bedingt heilen. Auch nach einer erfolgreichen Behandlung bleibt der Betreute alkoholgefährdet. Er braucht Stützen im Alltag, Menschen, die ihm den Weg in ein neues Leben weisen.
Konstruktive Lebensinhalte, harmonisches Familienleben, Freude bei der beruflichen Tätigkeit, ausgeglichene Freizeitgestaltung, religiöse Orientierung geben Halt und bewahren vor Rückfall.
In den Abstinenzgemeinschaften Kreuzbund, Blaues Kreuz, Guttempler-Orden, Freundeskreise, sowie den Gruppen der AA (Anonymen Alkoholiker) findet der Gefährdete unter gleichgesinnten Freunden einen gesunden Ersatz für die alkoholfreudige Gesellschaft.